Erbrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stefan Friedrich betreut Mandanten vertrauensvoll und diskret in allen Fragen des Erbrechts.
- Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten bei streitigen Auseinandersetzungen
- Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträgen, Unternehmertestamenten), zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten,
- Alters- und Vorsorgeplanung (Gestaltung von Patientenverfügungen, Vollmachten und weiteren Maßnahmen der Notfallplanung),
- Beratung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, also der lebzeitigen Übertragung von Vermögen (Gestaltung von Übergabeverträgen, Estateplaning, Unternehmensnachfolgeplanung),
- Planung einer steueroptimierten Nachfolge,
- Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen,
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
- Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern,
- Nachlassverwaltung und Verwaltung von Familienvermögen,
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Betreuung bei Nachlassauseinandersetzungen,
- Alternative Streitbelegung und Prozessführung in streitigen Erbangelegenheiten,
- Konzeption, Vorbereitung und Begleitung der Unternehmensnachfolge,
- Nachfolgelösungen unter Einbindung von Stiftungen,
- Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen,
- Erbschaftssteuerliche Fragen.
- Betreuung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)