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Barbara Maisch

Rechtsanwältin, Fachanwältin

Frau Rechtsanwältin Barbara Maisch ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und hat seitdem - bis zum Beginn ihrer Tätigkeit für die Kanzlei Friedrich Rechtsanwälte Fachanwälte - für eine mittelständische Kanzlei in Karlsruhe gearbeitet.

Die Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegen auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Erbrechts.

Im Jahre 2009 wurde Frau Rechtsanwältin Maisch von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe der Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ verliehen.

Den theoretischen Teil für den Erwerb des Titels „Fachanwältin für Erbrecht“ mit den entsprechenden Abschlussprüfungen hat Frau Rechtsanwältin Maisch bereits 2007/2008 erfolgreich absolviert. Seit 2017 ist Frau Rechtsanwältin Maisch „Zertifizierte Testamentsvollstreckerin“ (AGT).

Frau Rechtsanwältin Maisch ist es aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wichtig, nach gründlicher Sachverhaltsanalyse und rechtlicher Prüfung gemeinsam mit Ihnen zu einer realistischen Abschätzung der Erfolgsaussichten zu gelangen und im Hinblick darauf das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Sie ist am Amtsgericht und Landgericht Baden-Baden sowie am Oberlandesgericht Karlsruhe zugelassen und darüber hinaus an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Arbeitsrecht:

Frau Rechtsanwältin Maisch berät und vertritt in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, dies sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Verfahren.

Dabei bietet Frau Rechtsanwältin Maisch insbesondere bei den folgenden Themen Beratung und Vertretung an:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Begründung und Änderung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnungen, Versetzungen, Direktionsrecht
  • Vergütungsstreitigkeiten
  • Kündigungsstreitigkeiten sowohl bei fristloser als auch fristgemäßer Kündigung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungs - und Abwicklungsverträge
  • Urlaub, Teilzeit, Überstunden, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Elternzeit, Pflegezeit
  • Zeugnisse, Erstellung wie auch Überprüfung
  • Überprüfung von betriebsverfassungsrechtlichen Maßnahmen, Erstellung von Betriebsvereinbarungen

 

Erbrecht:

Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Maisch kompetent und engagiert auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Auch hier ist es ihr ein Anliegen, Ihre Interessen zielgerichtet zum bestmöglichen Ergebnis zu führen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ihre Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf die folgenden Themenbereiche:

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Gestaltung von Vorsorgeregelungen (Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beratung im Rahmen lebzeitiger Übertragungen von Vermögen, Gestaltung von Übergabeverträgen, steueroptimierte Nachfolgeregelungen
  • Beratung und Vertretung von Miterben und Vermächtnisnehmern, sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch bei der ggf. streitigen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung von Pflichtteils –, Zusatz- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beratung von Erben bei der Abwehr von Pflichtteils -und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern und Erben
  • Beratung in Erbfällen mit internationalem Bezug
  • Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

 

Zertifizierungen:

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)