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Erbrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stefan Friedrich betreut Mandanten vertrauensvoll und diskret in allen Fragen des Erbrechts.

Unverbindliche Anfrage Erbrecht

  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten bei streitigen Auseinandersetzungen
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträgen, Unternehmertestamenten), zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten,
  • Alters- und Vorsorgeplanung (Gestaltung von Patientenverfügungen, Vollmachten und weiteren Maßnahmen der Notfallplanung),
  • Beratung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, also der lebzeitigen Übertragung von Vermögen (Gestaltung von Übergabeverträgen, Estateplaning, Unternehmensnachfolgeplanung),
  • Planung einer steueroptimierten Nachfolge,
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen,
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
  • Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern,
  • Nachlassverwaltung und Verwaltung von Familienvermögen,
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • Betreuung bei Nachlassauseinandersetzungen,
  • Alternative Streitbelegung und Prozessführung in streitigen Erbangelegenheiten,
  • Konzeption, Vorbereitung und Begleitung der Unternehmensnachfolge,
  • Nachfolgelösungen unter Einbindung von Stiftungen,
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen,
  • Erbschaftssteuerliche Fragen.
  • Betreuung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Immobilien bei Trennung und Scheidung
  • Erbrecht bei Ehe und Scheidung