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Stefan Friedrich

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Zertifizierter Zwangsverwalter (IGZ)

Als erfahrener Praktiker legt Rechtsanwalt Stefan Friedrich großen Wert darauf, seinen Mandanten nach gründlicher Ermittlung des Sachverhaltes und rechtlicher Prüfung eine fundierte Einschätzung Ihres Falles zu geben. RA Friedrich spricht fließend Französisch und Englisch.

Zu guter anwaltlicher Interessenvertretung gehört für ihn – bei allem Einsatz für ein bestmögliches Ergebnis – auch und gerade die Entwicklung realistischer Zielvorstellungen und eine hieran orientierte Empfehlung. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten zu vertreten, sondern auch die persönliche Komponente nicht aus den Augen zu verlieren.

Seine Schwerpunkte sind Erbrecht, Vertragsrecht, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, Zwangsverwaltungsrecht, Allgemeines Zivilrecht und Seniorenrecht.

RA Friedrich, Jahrgang 1964, ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem selbständig in Baden-Baden tätig. Mit den Schwerpunkten Erbrecht im 1. Staatsexamen und Steuerrecht im 2. Staatsexamen hat RA Friedrich bereits in der Ausbildung maßgebliche Akzente seiner späteren anwaltlichen Tätigkeit gesetzt.

2005 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Freiburg den Titel zum "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen.

RA Friedrich verfügt auch über Zertifizierungen als Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.), als Testamentsvollstrecker (DVEV) und als Zwangsverwalter (IGZ). Weiterhin ist er als Referent für Erbrecht tätig.

Er ist am Amtsgericht und Landgericht Baden-Baden sowie am Oberlandesgericht Karlsruhe zugelassen und darüber hinaus an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Friedrich berät Sie in allen Fragen der generationenübergreifenden Vermögens- und Nachfolgeplanung. Sein Leistungsangebot deckt die rechtliche Konzeption und Gestaltung einer langfristigen Vermögensnachfolge mit dem Ziel des Erhalts Ihres Familienvermögens genauso ab wie die Abwicklung von Erbschaften. Auch in streitigen Erbauseinandersetzungen ist Rechtsanwalt Friedrich Ihr verlässlicher Partner und berät und vertritt Sie mit vollem Einsatz. Ein weiterer Schwerpunkt sind alle relevanten Themenbereiche der seniorenrechtlichen Beratung:  Von der Heim- und Pflegebetreuung, über Elternunterhalt, Betreutes Wohnen, Vorsorge, Erbrecht und Arbeitsrecht. Hier erstellt Ihnen Rechtsanwalt Friedrich auch gerne ein passgenaues Vorsorgekonzept oder prüft, ob Ihre bisherigen Unterlagen vollständig sind.

 

Erbrecht

  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten bei streitigen Auseinandersetzungen
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge, Unternehmertestamente), zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Alters- und Vorsorgeplanung (Gestaltung von Patientenverfügungen, Vollmachten und weiteren Maßnahmen der Notfallplanung), zur Vorsorge für Zeiten der Geschäftsunfähigkeit
  • Beratung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, also der lebzeitigen Übertragung von Vermögen (Gestaltung von Übergabeverträgen, Estate Planning, Unternehmensnachfolgeplanung)
  • Generationenmanagement und Estate Planning (Planung und Management des Vermögensübergangs auf die nächste Generation)
  • Planung einer steueroptimierten Nachfolge
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen (bei Beratung des Erblassers) bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen (bei Vertretung des enterbten Pflichtteilsberechtigten)
  • Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern
  • Nachlassverwaltung und Verwaltung von Familienvermögen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, einschließlich der Betreuung und Beratung der Miterben bis zur Auseinandersetzung und der Ausgestaltung des Auseinandersetzungsvertrages
  • Betreuung bei Nachlassauseinandersetzungen
  • Alternative Streitbelegung und Prozessführung in streitigen Erbangelegenheiten
  • Konzeption, Vorbereitung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
  • Nachfolgelösungen unter Einbindung von Stiftungen
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Erbschaftssteuerliche Fragen
  • Seniorenrecht
  • Betreuung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht) 
  • Beratung zum Inhalt des Notfallordners und Überprüfung und ggfs. Aktualisierung bisheriger Vorsorgemaßnahmen

 

Schwerpunkte

 

Veröffentlichungen

 

Zertifizierungen

  • Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.)

    RA Friedrich ist zertifzierter Unternehmensnachfolgeberater (ZentUma e.V.).

    Eines unserer Schwerpunkte ist Ihre umfassende Beratung als Unternehmer bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation oder an familienfremde Dritte.

    Hierbei fließen sämtliche erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte Ihrer konkreten Unternehmenssituation in die Beratung ein.

    Entsprechend Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen entwerfen wir für Sie eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen.

 

Mitgliedschaften

  • Referent im Erbrecht