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Zwangsverwaltungsrecht

Herr Rechtsanwalt Stefan Friedrich ist zertifizierter Zwangsverwalter und seit vielen Jahren erfolgreich als Zwangsverwalter tätig.

 

Die Zwangsverwaltung ist eine von mehreren Arten der Zwangsvollstreckung in Grundstücke und Wohnungseigentum. Sie wird in der Zivilprozessordnung (ZPO) vorausgesetzt und ist in einem eigenen Gesetz, dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) und der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwVo) geregelt. Aus diesen Vorschriften ergeben sich sowohl das Verfahren als auch die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten.

Anders als die Zwangsversteigerung geht es bei der Zwangsverwaltung nicht um die endgültige Verwertung des Objektes, sondern um die Verwaltung und Erzielung von Einnahmen aus der Verwaltung des Grundstückes.

Durch die Zwangsverwaltung geht die Verfügungsgewalt und das Benutzungsrecht über das Grundstück auf den Zwangsverwalter über, § 148 ZVG und wird somit dem Eigentümer entzogen.
Die Zwangsverwaltung kann mit einer vom Gericht beauftragten Hausverwaltung verglichen werden. Der Zwangsverwalter wird vom Gericht bestellt und ist ausschließlich diesem gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Eigentümer (Zwangsverwaltungsschuldner) und die das Verfahren betreibende Zwangsverwaltungsgläubigerin sind dem Zwangsverwalter gegenüber nicht weisungsbefugt.